Für Beschäftigte
Qualifizierungschancengesetz · § 82 SGB IIISie sind angestellt und möchten sich weiterbilden? Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten – und zahlt Ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss zum Gehalt.
- Bis zu 100 % der Lehrgangskosten
- Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Gehalt läuft während des Kurses weiter